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Geschrieben von Administrator
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Jeder Narr, der im Häs auftreten möchte, muss Mitglied der Narrenzunft Unlingen e. V. sein und hat sich entsprechend der Häsordnung seiner Abteilung zu kleiden. Der Narr muss während des Umzuges bzw. Auftrittes unerkannt bleiben, d.h. entsprechend der Häsordnung seiner Abteilung bekleidet sein. Bei Umzügen ist geschlossen miteinander zu laufen.
Der Umzug beginnt am Aufstellungsplatz und wird geschlossen zu Ende geführt. Im Interesse der Gruppe ist es für jedes Mitglied selbstverständlich, an den vom Narrenrat festgelegten Pflichtausfahrten teilzunehmen. Außerdem darf mit dem Häs nur an Umzügen und Veranstaltungen, die von der Narrenzunft Unlingen e. V. besucht werden, teilgenommen werden. Es darf nur nach Rücksprache mit dem jeweiligen Abteilungsleiten, bzw. dem Zunftmeister das Narrenhäs, und dann nur an Mitglieder der Narrenzunft Unlingen e. V., verliehen werden. Jedes Mitglied hat sich, sobald es im Häs auftritt, so zu verhalten, dass weder Dritte, noch das Ansehen der Zunft zu Schaden gelangen. Insbesondere wird hier vor übermäßigem Alkoholgenuss gewarnt.
Grundregel: Jedem zur Freud und niemandem zum Leid!
Roland Bledt
Zunftmeister |
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